Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis stellt eine Art „Typenschein“ für ein Gebäude, eine Wohnung oder eine andere Nutzungseinheit dar. Er gibt Aufschluss über die thermische Gebäudesubstanz und die gesamte Haustechnik. Die Berechnung erfolgt mittels einer spezifischen Software. Dabei werden Energieverluste und Energiegewinne gegenübergestellt. Fenster bringen demnach nicht nur Wärmeverluste sondern auch Energiegewinne über die solare Einstrahlung mit sich. Das Ergebnis dieser Energiebilanz wird in spezifischen Energiekennzahlen ausgedrückt: Gesamtenergie-Effizienz-Faktor, Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, Kohlendioxidemission usw.


Warum ist der Energieausweis überhaupt nötig?

Der Ursprung des Energieausweises liegt im Österreich-Beitritt zur Europäischen Union. Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2010/31/EU verlangt eine Umsetzung in nationales Recht. Der Energieausweis stellt für diese Umsetzung ein geeignetes Instrument dar.


Wann benötige ich einen Energieausweis?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes (z.B. Wohnung) laut Bundes-Energieausweisvorlagegesetz EAVG mit Letztfasssung April 2012. bei Neubau, Zubau oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes laut OÖ-Baurecht; größere Renovierung: Eine Renovierung, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewerts. Der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, wird nicht mitgerechnet. Für Immobilien-Inserate in Druckwerken und elektronischen Medien laut Bundes-Energieausweisvorlagegesetz EAVG mit Letztfasssung April 2012. In der Anzeige sind der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Dies gilt sowohl für den Verkäufer, den Vermieter/Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. Für den verpflichtenden Aushang von Energieausweisen für alle Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche (beheizt, gekühlt) von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen. Hier sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen, sofern ein Energieausweis vorhanden ist. Ab 9. Juli 2015 gilt diese Aushangpflicht bereits ab einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m².


Wie sieht der Energieausweis aus?

Der Energieausweis hat nichts mit dem typischen Aussehen einer Plastik-Ausweiskarte zu tun. Die Form im A4-Papierformat und der Inhalt des Energieausweises sind genormt. Der Energieausweis ist eine Urkunde mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen. Die diesbezüglichen Regelwerke sind der „Leitfaden energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ Ausgabe Dezember 2011 und die OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ Ausgabe Oktober 2011. Beide Richtlinien wurden vom Österreichischen Institut für Bautechnik aufgestellt. Der Ausweis besteht aus einer ersten Seite mit der Effizienzskala in Form eines Farben-Labelings von grün über gelb, orange bis rot. Diese zeigt die objektspezifischen Effizienz-Kategorien von A++ bis G. Die zweite Seite zeigt detaillierte Energie- und Gebäude-Daten. Im nachfolgenden Anhang sind folgende Inhalte genau anzugeben: die verwendeten Normen und Richtlinien, die angewandten normgemäßen Vereinfachungen, die verwendeten sonstigen Hilfsmittel, nachvollziehbare Ermittlung der geometrischen, bauphysikalischen und haustechnischen Eingabedaten sowie Empfehlung von Maßnahmen – ausgenommen bei Neubau –, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist.


Wie lang ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. “Alte“ Energieausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach dem Datum der Ausstellung weiterhin als Energieausweise, auch wenn diese noch weniger Daten umfassen.


Was bringt der Energieausweis für den Neubau?

Gerade beim Neubau von Gebäuden kann vorab die künftige Energiebilanz sichtbar gemacht werden. Die neuen Besitzer wissen im Vorhinein den Bedarf an Energie. Die Energieausweis-Software ermöglicht Variantenvergleiche. Beinahe spielerisch können Bauteile und Heiztechnik optimiert werden.


Was bringt der Energieausweis für den Verkäufer oder Vermieter?

Ein bereits saniertes Gebäude oder eine sanierte Wohnung bringen am Immobilienmarkt einen energetischen Mehrwert.


Was bringt der Energieausweis für den Käufer oder Mieter?

Die Objekte sind energietransparent geworden. Der Käufer bzw. Mieter kann den Heizwärmebedarf HWB und den Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE von verschiedenen Gebäuden vergleichen und so leichter zu Entscheidungen kommen.


Was bringt der Energieausweis für die Sanierung?

Der Vergleich von Energiekennzahlen vor und nach der geplanten Sanierung ermöglicht Optimierungen. Ich als Energieausweiserstellerin gebe individuelle Empfehlungen für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Diese Ratschläge sind laut OIB-Richtlinie 6 nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verfassen. Gleichzeitig bilden sie die Basis für die geplante Inanspruchnahme von Förderungen seitens des Landes oder des Bundes.